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§1 Allgemeines

  1. Für die Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen der Firma Musik-Atelier Gabel GmbH und dem Kunden gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart worden.
  2. Sämtliche Angebote, unabhängig davon, ob sie telefonisch, per Telefax, Internet, E-Mail oder in sonstiger Weise erteilt werden, sind für die Firma Musik-Atelier Gabel GmbH erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind bzw. die Ware zur Auslieferung gebracht und/oder eine Rechnung erteilt wurde.
  3. Die Firma Musik-Atelier Gabel GmbH behält sich vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass die Ware nicht verfügbar ist, obwohl ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde. In einem solchen Fall erhält der Kunde unverzüglich Nachricht. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden gegen die Firma Musik-Atelier Gabel GmbH sind ausgeschlossen.
  4. Wird die Firma Musik-Atelier Gabel GmbH im Rahmen eines Werkvertrages für den Kunden tätig, so gilt die Verbindungsordnung für Bauleistungen / Teil B (VOB/B) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung als vereinbart.

§2 Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware von der Firma Musik-Atelier Gabel GmbH einem Transportunternehmen übergeben worden ist, geht das Risiko auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des §13 BGB, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
  2. Sämtliche Preise sind Barzahlungspreise inkl. Mehrwertsteuer zuzüglich eventuell anfallender Verpackungs- und Transportkosten.
  3. Die Ware ist sofort nach Empfangnahme durch den Kunden oder seinen Beauftragten auf Transportschäden zu untersuchen. Feststellbare Transportschäden sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verpackungsschäden muss sich der Kunde bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen schriftlich bestätigen lassen.
  4. Angaben über Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurde eine bestimmte Lieferfrist schriftlich vereinbart.
  5. Schadensersatzansprüche gegen die Firma Musik-Atelier Gabel GmbH wegen Nichterfüllung oder Verzuges sind ausgeschlossen, soweit weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

§3 Rückgaberecht

  1. Der Kunde ist berechtigt, sein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen, beginnend mit dem Tage des Erhalts der Ware, auszuüben, soweit er Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist. Dies gilt nur für Fernabsatzverträge gemäß §312b BGB. Die Ware muss in ordnungsgemäßem Zustand, ohne Gebrauchsspuren, in Originalverpackung und frei von Rechten Dritter an die Firma Musik-Atelier Gabel GmbH zurückkommen. Die Kosten der Rücksendung trägt der Besteller. Bei unfrei zurückgeschickter Ware, behält sich die Firma Musik-Atelier Gabel GmbH vor, die Annahme zu verweigern.
  2. Das Rückgaberecht besteht bei der Bestellung von eingeschweißten oder versiegelten Datenträgern wie CDs, Audiokassetten, Videos, DVDs aber auch Zeitungen und Zeitschriften sowie Software nur dann, wenn die entsprechende Ware in der Einschweißfolie bzw. mit einem unbeschädigten Siegel zu uns zurückkommt.
  3. Außerhalb des gesetzlichen Rückgaberechts bei Verbraucherverträgen wird die Firma Musik-Atelier Gabel GmbH Ware nur dann zurücknehmen, wenn das Rücknahmerecht individuell mit dem Zustandekommen des Kaufvertrages mit dem Kunden schriftlich vereinbart wurde.
  4. Das Rückgaberecht ist vollständig ausgeschlossen, soweit Waren nach Wunsch des Kunden angefertigt oder bestellt werden.
  5. Macht der Kunde von seiner Möglichkeit der Rückgabe Gebrauch, ist die Firma Musik-Atelier Gabel GmbH berechtigt, für die Zeit des Verbleibs der Ware beim Kunden eine angemessene Nutzungsvergütung zu verlangen.
  6. Des Weiteren hat der Kunde, der von seinem Rückgaberecht Gebrauch macht, der Firma Musik-Atelier Gabel GmbH die Wertminderung oder den Wert der Ware zu ersetzen, soweit der Kunde die Ware nicht ordnungsgemäß zurücksenden kann, weil er die Verschlechterung, den Untergang oder die anderweitige Unmöglichkeit zu vertreten hat.
  7. Die Firma Musik-Atelier Gabel GmbH trägt die Kosten der Rücksendung wenn die gelieferte Ware nicht der Bestellware entspricht und diese Beschädigt oder defekt ist. In allen weiteren Fällen trägt der Besteller die Kosten der Rücksendung!
  8. Unmittelbar nach Eingang der Rücksendung bei Firma Musik-Atelier Gabel GmbH wird sie diese prüfen und alsdann innerhalb von 30 Tagen die Kostenerstattung zins- und spesenfrei durch Überweisung erbringen.

§4 Gewährleistungen und Schadensersatzansprüche

  1. Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderungen der Originalteile durch den Kunden oder einer von der Firma Musik-Atelier Gabel GmbH nicht beauftragten Dritten zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.Von dem Gewährleistungsrecht sind solche Waren und Lieferungen ausgeschlossen, auf die üblicherweise keine Gewähr übernommen wird, wie Röhren, Lampen oder sonstige dem Verschleiß unterliegenden Teile. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.
  2. Nimmt der Kunde die Ware oder den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels an, stehen im Gewährleistungsansprüche in dem nachstehend beschriebenen Umfang nur zu, wenn er sich diese ausdrücklich und schriftlich unverzüglich nach Empfang der Ware vorbehält.
  3. Gewährleistungsansprüche wegen bestehender Transportschäden stehen dem Kunden nur zu, wenn er seiner Untersuchungs- und Anzeigenpflicht gemäß §2 Ziffer 3 nachgekommen ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist.
  4. Die Gewährleistungsfrist für neue Sachen beträgt 24 Monate. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang zu laufen. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Sachen beträgt ein Jahr. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des §14 BGB, so beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Sachen ein Jahr und für gebrauchte Sachen sechs Monate ab Gefahrenübergang.
  5. Liegt ein von der Firma Musik-Atelier Gabel GmbH zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist die Firma Musik-Atelier Gabel GmbH nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des §13 BGB, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die Firma Musik-Atelier Gabel GmbH ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
  6. Die Firma Musik-Atelier Gabel GmbH behebt den Mangel auf ihre Kosten in ihrer Firma. Die Rücksendung der Ware kann frei, durch Anforderung eines sogenannten, Free-Way-Gutscheines, an die Firma Musik-Atelier Gabel GmbH erfolgen. Es bleibt der Firma Musik-Atelier Gabel GmbH aber überlassen, ob sie die Mängelbeseitigung von einem anderen, dem Wohnort des Kunden nähergelegenen Fachmann, ausführen lässt.
  7. Ist die Firma Musik-Atelier Gabel GmbH zu dieser Leistung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über einen angemessenen Zeitraum hinaus aus Gründen, die die Firma Musik-Atelier Gabel GmbH zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  8. Soweit sich nicht aus Nr. 8 etwas anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Insbesondere sind Schadensersatzansprüche im Rahmen der Gewährleistung wegen Mangelfolgeschäden, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Beratungsfehler oder aus unerlaubter Handlung gegen die Firma Musik-Atelier Gabel GmbH oder ihre Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden.
  9. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wenn der Kunde Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz geltend macht.
  10. Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf den Wert der gelieferten Ware beschränkt.

§5 Fälligkeit und Zahlungsbedingungen

  1. Die Rechnungen der Firma Musik-Atelier Gabel GmbH sind, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, unverzüglich und ohne Abzug zahlbar.
  2. Hinweis zu Sofortüberweisung: Der Betreiber des Dienstes Sofortüberweisung, die Payment Network AG, hat zu Ihren Gunsten eine Versicherung abgeschlossen, die Schäden bei Missbrauch nach Maßgabe der unter diesem Link wiedergegebenen Versicherungsbedingungen ersetzt. Hierdurch sollen Sie im Rahmen des Versicherungsumfangs vor etwaigen Haftungsrisiken geschätzt werden. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass es viele Banken und Sparkassen gibt, die davon ausgehen, dass die Nutzung des Dienstes "Sofortüberweisung" wegen der Verwendung Ihrer PIN und TAN zu einer Haftungsverlagerung bei etwaigen Missbräuchen durch Dritte führt. Dies kann dazu führen, dass im Missbrauchsfalle Ihre Bank sich weigert, den Schaden zu übernehmen und im Ergebnis Sie den Schaden zu tragen haben. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass es bisher bei dem Dienst "Sofortüberweisung" noch zu keinen Missbräuchen gekommen ist (TüV-zertifiziertes-Online-Zahlungssystem). Zudem besteht der oben genannte Versicherungsschutz.
  3. Kommt der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug, so ist die Summe des Kaufpreises während des Verzuges mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes vom 9. Juni 1998 zu verzinsen.
  4. Falls der Firma Musik-Atelier Gabel GmbH ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die Firma Musik-Atelier Gabel GmbH berechtigt, diesen geltend zu machen.

§6 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche, einschließlich aller Nebenforderungen, verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Firma Musik-Atelier Gabel GmbH. Bei Verträgen mit Verbrauchern, §13 BGB, behält sich die Firma Musik-Atelier Gabel GmbH das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Dritten zu veräußern oder sonstige, das Eigentum der Firma Musik-Atelier Gabel GmbH gefährdende Maßnahmen zu ergreifen. Der Kunde tritt bereits jetzt seine künftigen Ansprüche gegenüber dem Erwerber in Höhe des zwischen der Firma Musik-Atelier Gabel GmbH und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises samt Zinsen und Nebenforderungen an die Firma Musik-Atelier Gabel GmbH ab. Die Firma Musik-Atelier Gabel GmbH nimmt diese Abtretung an.

§7 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
  2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit der Firma Musik-Atelier Gabel GmbH bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Erfurt.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen gegen die Firma Musik-Atelier Gabel GmbH ist Erfurt. Dieses gilt auch für Klagen der Firma Musik-Atelier Gabel GmbH gegen den Kunden soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§8 Schlussbestimmung

  1. Sollten einzelne dieser Bestimmungen, gleich aus welchem Grund, nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen zum easyCredit-Ratenkauf

Stand Mai 2026


1. Geltungsbereich und allgemeine Nutzungsbedingungen

Die nachfolgenden ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten zwischen Ihnen und dem Händler (im Folgenden „wir“ oder „uns“) für alle mit uns geschlossenen Verträge, bei denen der easyCredit-Ratenkauf genutzt wird.

Die AGB haben im Konfliktfall Vorrang vor anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die wir verwenden.

Ein easyCredit-Ratenkauf ist nur für Kunden möglich, die Verbraucher gem. § 13 BGB sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

2. easyCredit-Ratenkauf

Für Ihren Kauf stellen wir Ihnen mit Unterstützung der TeamBank AG Nürnberg, Beuthener Straße 25, 90471 Nürnberg (im Folgenden TeamBank AG) den easyCredit-Ratenkauf als weitere Zahlungsmöglichkeit bereit.

Wir behalten uns vor, Ihre Bonität zu prüfen. Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem easyCredit-Ratenkauf-Datenschutzhinweis in der Bestellstrecke. Sollte aufgrund nicht ausreichender Bonität oder des Erreichens der Händler-Umsatzgrenze die Nutzung von easyCredit-Ratenkauf nicht möglich sein, behalten wir uns vor, Ihnen eine alternative Zahlungsmöglichkeit anzubieten.

Der Vertrag über easyCredit-Ratenkauf kommt zwischen Ihnen und uns zustande. Es erfolgt keine Auszahlung, sondern mit easyCredit-Ratenkauf entscheiden Sie sich für eine Abzahlung des Kaufpreises in monatlichen Raten. Über eine fest vereinbarte Laufzeit sind dabei monatliche Raten zu zahlen, wobei die Schlussrate unter Umständen von den vorherigen Ratenbeträgen abweicht. Das Eigentum an der Ware behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

Die gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus oder im Zusammenhang mit dem easyCredit-Ratenkauf (einschließlich aus der jeweiligen Teilzahlungsabrede) werden jeweils inklusive sämtlicher Gestaltungsrechte im Rahmen eines laufenden Factoringvertrages vom Händler an die TeamBank AG abgetreten. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die TeamBank AG geleistet werden.

Die TeamBank AG ist ihrerseits berechtigt, die an sie abgetretenen Forderungen inklusive sämtlicher Gestaltungsrechte insbesondere zu Refinanzierungszwecken (auch im Wege von Asset-Backed-Securities-Transaktionen) ganz oder teilweise an oder auf Dritte (einschließlich Zweckgesellschaften) abzutreten bzw. zu übertragen.

In diesem Zusammenhang ist die TeamBank AG berechtigt, den betreffenden Dritten und den typischerweise eingeschalteten Dienstleistern die zur Geltendmachung der Forderungen erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten (z.B. Stammdaten wie Name und Anschrift, Vertragsdaten wie Gesamtbetrag, Zinssatz, monatliche Raten und Vertragslaufzeit sowie Bonitätsdaten und Zahlungsdaten) zum Zwecke einer Prüfung und sachgerechten Rechtsverfolgung mitzuteilen. Solche Dritte und Dienstleister können insbesondere folgende Personen umfassen:

  • Zweckgesellschaften, die als Erwerber der Forderungen fungieren;
  • Treuhänder, Servicer, Sicherheitenverwalter und Zahlungsabwicklungsstellen;
  • Rating-Agenturen, die mit der Bewertung der Transaktion beauftragt sind;
  • Wirtschaftsprüfer und Rechtsberater, die im Zusammenhang mit der Transaktion tätig werden;
  • potentielle Investoren und deren Berater im Rahmen einer Due-Diligence-Prüfung; sowie
  • Aufsichtsbehörden, soweit gesetzlich erforderlich.

Insoweit befreit der Kunde hiermit die TeamBank AG vom Bankgeheimnis.

Abgesehen von der allgemeinen Gewerbeaufsicht unterliegen wir keiner Aufsicht durch eine Aufsichtsbehörde. Beschwerden können Sie per Brief oder E-Mail an uns richten.

3. Ratenzahlung per SEPA-Lastschrift

Durch das mit easyCredit-Ratenkauf erteilte SEPA-Lastschriftmandat ermächtigen Sie die TeamBank AG, die durch easyCredit-Ratenkauf zu entrichtenden Zahlungen von Ihrem im Bestellprozess angegebenen Girokonto bei dem dort angegebenen Kreditinstitut durch eine SEPA-Lastschrift einzuziehen.

Der Einzug erfolgt frühestens zum angegebenen Datum der Pre-Notifikation/Vorabankündigung. Ein späterer, zeitnaher Einzug kann erfolgen.

Wenn zwischen der Pre-Notifikation und dem Fälligkeitsdatum eine Verringerung des Kaufpreisbetrags erfolgt (z.B. durch Gutschriften), so kann der abgebuchte Betrag von dem in der Pre-Notifikation genannten Betrag abweichen.

Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeit Ihr Girokonto über eine ausreichende Deckung verfügt. Ihr Kreditinstitut ist nicht verpflichtet, die Lastschrift einzulösen, falls eine ausreichende Deckung des Girokontos nicht gegeben ist.

Sollte es mangels erforderlicher Deckung des Girokontos, wegen eines unberechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers oder aufgrund des Erlöschens des Girokontos zu einer Rücklastschrift kommen, geraten Sie auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug, es sei denn, die Rücklastschrift resultiert aus einem Umstand, den Sie nicht zu vertreten haben.

Von Ihrem Kreditinstitut der TeamBank AG berechnete Kosten für eine von Ihnen verschuldete Rücklastschrift kann die TeamBank AG Ihnen gegenüber als Schaden geltend machen und ist von Ihnen zu erstatten. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der TeamBank AG ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

Befinden Sie sich in Verzug, ist die TeamBank AG berechtigt, für jede Mahnung eine angemessene Mahngebühr oder Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

Aufgrund der hohen Kosten, welche mit einer Rücklastschrift verbunden sind, bitten wir Sie im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag, einer Retoure oder einer Reklamation, der SEPA-Lastschrift nicht zu widersprechen. In diesen Fällen erfolgt in Abstimmung mit uns die Rückabwicklung der Zahlung durch Rücküberweisung des entsprechenden Betrags oder durch eine Gutschrift.

4. Warenstreit

Sollten Sie Einwendungen, Einreden oder sonstige Gegenrechte im Hinblick auf die Kaufpreisforderung geltend machen wollen, müssen Sie das gegenüber uns als Händler erklären. Die TeamBank AG ist nur für die Bereitstellung der Zahlungsmöglichkeit easyCredit-Ratenkauf zuständig, nicht aber für die Bearbeitung von Beschwerden, die den Kaufvertrag betreffen.




Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen zu easyCredit-Rechnung

Stand Mai 2026


1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten zwischen Ihnen und dem Händler (im Folgenden „wir“ oder „uns“) für alle mit uns geschlossenen Verträge, bei denen der easyCredit-Rechnungskauf (im Folgenden easyCredit-Rechnung) bzw. der damit verbundene unentgeltliche Zahlungsaufschub genutzt wird.

Die AGB haben im Konfliktfall Vorrang vor anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die wir verwenden.

Eine easyCredit-Rechnung ist nur für Kunden möglich, die Verbraucher gem. § 13 BGB sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

2. easyCredit-Rechnung

Für Ihren Kauf stellen wir Ihnen mit Unterstützung der TeamBank AG Nürnberg, Beuthener Straße 25, 90471 Nürnberg (im Folgenden TeamBank AG) easyCredit-Rechnung als weitere Zahlungsmöglichkeit bereit.

Wir behalten uns vor, Ihre Bonität zu prüfen. Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem easyCredit-Rechnung-Datenschutzhinweis in der Bestellstrecke. Sollte aufgrund nicht ausreichender Bonität oder des Erreichens der Händler-Umsatzgrenze die Nutzung von easyCredit-Rechnung nicht möglich sein, behalten wir uns vor, Ihnen eine alternative Zahlungsmöglichkeit anzubieten.

Der Vertrag über easyCredit-Rechnung kommt zwischen Ihnen und uns zustande. Es erfolgt keine Auszahlung, sondern mit easyCredit-Rechnung entscheiden Sie sich für einen unentgeltlichen Aufschub der Zahlung des Kaufpreises. Sie müssen die Ware nicht sofort nach Erhalt bezahlen, die Zahlung ist 30 Tage nach Lieferung zum nächsten Monatsersten fällig. Das Eigentum an der Ware behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

Die gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus oder im Zusammenhang mit easyCredit-Rechnung werden jeweils inklusive sämtlicher Gestaltungsrechte im Rahmen eines laufenden Factoringvertrages vom Händler an die TeamBank AG abgetreten. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die TeamBank AG geleistet werden.

Die TeamBank AG ist ihrerseits berechtigt, die an sie abgetretenen Forderungen inklusive sämtlicher Gestaltungsrechte insbesondere zu Refinanzierungszwecken (auch im Wege von Asset-Backed-Securities-Transaktionen) ganz oder teilweise an oder auf Dritte (einschließlich Zweckgesellschaften) abzutreten bzw. zu übertragen.

In diesem Zusammenhang ist die TeamBank AG berechtigt, den betreffenden Dritten und den typischerweise eingeschalteten Dienstleistern die zur Geltendmachung der Forderungen erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten (z.B. Stammdaten wie Name und Anschrift, Vertragsdaten wie Gesamtbetrag, Zinssatz, monatliche Raten und Vertragslaufzeit sowie Bonitätsdaten und Zahlungsdaten) zum Zwecke einer Prüfung und sachgerechten Rechtsverfolgung mitzuteilen. Solche Dritte und Dienstleister können insbesondere folgende Personen umfassen:

  • Zweckgesellschaften, die als Erwerber der Forderungen fungieren;
  • Treuhänder, Servicer, Sicherheitenverwalter und Zahlungsabwicklungsstellen;
  • Rating-Agenturen, die mit der Bewertung der Transaktion beauftragt sind;
  • Wirtschaftsprüfer und Rechtsberater, die im Zusammenhang mit der Transaktion tätig werden;
  • potentielle Investoren und deren Berater im Rahmen einer Due-Diligence-Prüfung; sowie
  • Aufsichtsbehörden, soweit gesetzlich erforderlich.

Insoweit befreien Sie hiermit die TeamBank AG vom Bankgeheimnis.

Abgesehen von der allgemeinen Gewerbeaufsicht unterliegen wir keiner Aufsicht durch eine Aufsichtsbehörde. Beschwerden können Sie per Brief oder E-Mail an uns richten.

3. easyCredit-Rechnung per SEPA-Lastschrift

Durch das mit easyCredit-Rechnung erteilte SEPA-Lastschriftmandat ermächtigen Sie die TeamBank AG, die durch easyCredit-Rechnung zu entrichtenden Zahlungen von Ihrem im Bestellprozess angegebenen Girokonto bei dem dort angegebenen Kreditinstitut durch eine SEPA-Lastschrift einzuziehen.

Der Einzug erfolgt frühestens zum angegebenen Datum der Pre-Notifikation/Vorabankündigung. Ein späterer, zeitnaher Einzug kann erfolgen.

Wenn zwischen der Pre-Notifikation und dem Fälligkeitsdatum eine Verringerung des Kaufpreisbetrags erfolgt (z.B. durch Gutschriften), so kann der abgebuchte Betrag von dem in der Pre-Notifikation genannten Betrag abweichen.

Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeit Ihr Girokonto über eine ausreichende Deckung verfügt. Ihr Kreditinstitut ist nicht verpflichtet, die Lastschrift einzulösen, falls eine ausreichende Deckung des Girokontos nicht gegeben ist.

Sollte es mangels erforderlicher Deckung des Girokontos, wegen eines unberechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers oder aufgrund des Erlöschens des Girokontos zu einer Rücklastschrift kommen, geraten Sie auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug, es sei denn, die Rücklastschrift resultiert aus einem Umstand, den Sie nicht zu vertreten haben.

Von Ihrem Kreditinstitut der TeamBank AG berechnete Kosten für eine von Ihnen verschuldete Rücklastschrift kann die TeamBank AG Ihnen gegenüber als Schaden geltend machen und ist von Ihnen zu erstatten. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der TeamBank AG ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

Befinden Sie sich in Verzug, ist die TeamBank AG berechtigt, für jede Mahnung eine angemessene Mahngebühr oder Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

Aufgrund der hohen Kosten, welche mit einer Rücklastschrift verbunden sind, bitten wir Sie im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag, einer Retoure oder einer Reklamation, der SEPA-Lastschrift nicht zu widersprechen. In diesen Fällen erfolgt in Abstimmung mit uns die Rückabwicklung der Zahlung durch Rücküberweisung des entsprechenden Betrags oder durch eine Gutschrift.

4. Warenstreit

Sollten Sie Einwendungen, Einreden oder sonstige Gegenrechte im Hinblick auf die Kaufpreisforderung geltend machen wollen, müssen Sie das gegenüber uns als Händler erklären. Die TeamBank AG ist nur für die Bereitstellung der Zahlungsmöglichkeit easyCredit-Rechnung zuständig, nicht aber für die Bearbeitung von Beschwerden, die den Kaufvertrag betreffen.